Barrierefreiheit

Behindertengerecht - nicht nur ein Aushängeschild!
Seit dem 31. Dezember 2005 müssen Internetauftritte von Gemeinden, Ländern, Bund und Anstalten des öffentlichen Rechts Barriere frei sein. Konkret bedeutet das: Die Websites müssen den Bedürfnissen behinderter Mitmenschen angepasst und überarbeitet werden. Dazu gibt es eine Reihe gesetzlicher Vorgaben, die es zu beachten gilt. Wir beraten Sie bei den einzelnen Maßnahmen – von der Konzeption bis hin zur Realisierung.
Wissenswertes hierzu finden Sie auch unter:
















